Unter anderem haben Unternehmen mit mehr als 1.000
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis spätestens 31. Juli 2011 einen Einkommensbericht für 2010 zu erstellen.Näheres dazu und Informationen über die sonstigen Änderungen finden Sie auf der Website der Gleichbehandlungsanwaltschaft.