Bei einem Antrag auf eine Leistung der Krankenversicherung, die von der Höhe einer Bemessungsgrundlage abhängig ist, hat die antragstellende Versicherte bzw. der antragstellende Versicherte eine Bestätigung der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers über die Höhe des Entgeltes beizubringen. Das Nähere über Form und Inhalt der Bestätigung bestimmt die Satzung.
Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld
Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld