Für diese Beschäftigten sind die Dienstgeberinnen bzw. Dienstgeber verpflichtet, das Service-Entgelt für die e-card 2016 einzuheben und an den zuständigen Krankenversicherungsträger abzuführen.
Das Service-Entgelt für die e-card beträgt pro versicherter Person EUR 10,85.
Informationen zur Meldung und Abfuhr des Service-Entgelts für die e-card finden Sie über den nebenstehenden Link unter „Mehr zum Thema“:
- Welcher Personenkreis ist betroffen?
- Welcher Personenkreis ist ausgenommen?
- Wie wird gemeldet und abgeführt?
- Wann, wie und an wen ist die Rückerstattung möglich?
Wichtig:
- Das Service-Entgelt für die e-card ist für anspruchsberechtigte Angehörige nicht mehr einzuheben.
- Weiters ist das Service-Entgelt für die e-card nicht einzuheben von Beschäftigten, deren Pflichtversicherung in der Krankenversicherung erst nach dem 15. November begonnen hat.
- Erhalten Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer am 15. November keine Bezüge (z. B. bei Wochenhilfe, Karenz nach dem Mutterschutzgesetz 1979/Väter-Karenzgesetz, Präsenz-/Zivildienst, Pflegekarenz, Bildungskarenz) oder weniger als 50 % Entgeltfortzahlung auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit, haben die Dienstgeberinnen bzw. Dienstgeber ebenfalls kein Service-Entgelt für die e-card einzuheben.
- Das Service Entgelt für die e-card ist ein Pflichtbeitrag zur Krankenversicherung und vermindert daher die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer.
- Im Zuge einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben wird überprüft, ob das Service-Entgelt für die e-card richtig abgerechnet wurde.
Praxistipp
Wurde die Summe der Service-Entgelte für die e-card in unrichtiger Höhe gemeldet, ist die Höhe der gemeldeten Summe zu berichtigen.
- Selbstabrechnende Betriebe verwenden dazu den Datensatz „Nachtrag/Gutschrift zu Beitragsnachweisungen (BN)“. Nachzutragende Beträge sind als positive Werte (ohne Vorzeichen), gutzuschreibende Beträge als negative Werte (Minuskennzeichnung) zu melden.
- Vorschreibebetrieben steht dafür nochmals der Datensatz „Meldung zum Service-Entgelt“ zur Verfügung. Nachzutragende Beträge sind als positive Werte (ohne Vorzeichen), gutzuschreibende Beträge als negative Werte (Minuskennzeichnung) zu melden.
Für Fragen zur Meldung und Abfuhr des Service-Entgelts für die e-card wenden Sie sich bitte an uns:
Service-Line +43 1 601 22-2727