Die Pflichtversicherung beginnt unabhängig von der Anmeldung der betroffenen Personen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Beschäftigte anmelden
Beschäftigte sind vor Arbeitsantritt bzw. vor Beginn der Pflichtversicherung mittels elektronischer Datenfernübertragung (ELDA) bei der Sozialversicherung anzumelden. Informieren Sie sich über das richtige Anmelden von Beschäftigten.
Beginn der Pflichtversicherung
Anmeldung vor Arbeitsantritt
Beschäftigte sind vor Arbeitsantritt mit den vorgegebenen Datensätzen anzumelden. Die Meldepflichten können von Bevollmächtigten übernommen werden.
Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung
Die Anmeldung zur Pflichtversicherung ist mit der ersten monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung abzuschließen.
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
Die Pflichtversicherung aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis richtet sich zusätzlich nach der Höhe der Bezüge.
Freie Dienstverträge
Freie Dienstverträge können ebenfalls den Beginn der Pflichtversicherung auslösen.
Betriebliche Vorsorge
Gleichzeitig mit der Anmeldung zur Sozialversicherung ist der Beginn der Beitragszahlung zur Betrieblichen Vorsorge mitzuteilen.