Um diese unterjährige Beitragsänderung in der Praxis korrekt umsetzen zu können, waren neue Verrechnungsgruppen einzuführen:
- für geringfügig Beschäftigte die Verrechnungsgruppe C14 zur Gutschrift der Differenz von 0,10 % von Juli bis Dezember 2014
- für die Befreiung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetzes die Verrechnungsgruppe N73 zur Rückverrechnung des Unfallversicherungsbeitrages ab 1. Juli 2014
Zusätzlich wurden Beitragsgruppen für Angestellten-Lehrlinge in der Land- und Forstwirtschaft geschaffen.
Das aktualisierte Beitragsgruppenschema 2014 finden Sie über den nebenstehenden Link unter „Mehr zum Thema“.
Hinweis: Damit Sie den ab 1. Juli 2014 gültigen Unfallversicherungsbeitrag entsprechend abrechnen können, beachten Sie bitte den Artikel auf Seite 4 des DGservice 2/2014. Dieses finden Sie ebenfalls über den nebenstehenden Link unter „Mehr zum Thema“.